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Um was geht es beim Thema "bekannter Versender"?

Im Kern geht es um eine sichere Lieferkette. Luftfrachtsendungen sind gegen unbefugte Zugriffe zu schützen. Luftfahrzeuge dürfen nämlich nur mit Luftfracht beladen werden, die als sicher eingestuft wurde. Die Luftfracht ist deshalb entweder vor der Anlieferung an den Flughafen auf Sicherheit zu überprüfen oder der bV führt vor und während des Versands bestimmte Sicherheitskontrollen im Unternehmen durch.


Die rechtliche Grundlage dafür bildet die 2010 von der EU erlassene Sicherheitsverordnung 185, die von Deutschland umgesetzt werden muss. Danach müssen sich alle Firmen, die Cargosendungen auf den Weg bringen, durch das zuständige Braunschweiger Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als "bekannte Versender" (bV) zertifizieren lassen.

Für die behördliche Zulassung zum bekannten Versender muss ein Unternehmen neben vielen anderen Maßnahmen ein Sicherheitsprogramm erstellen, in dem u.a. die Verfahren der Produktion, der Verpackung, der Lagerung, des Transports und der physischen Sicherheit beschrieben werden. Teil des Prozesses sind Kontrollen von LBA-Inspektoren vor Ort.

Um den "bekannten Versender" beantragen zu können, müssen angemessene Sicherheitsstandards erfüllt sein, die den Schutz der Waren gewährleisten. So muss nachgewiesen werden, dass das Firmengelände und die Firmengebäude wirkungsvoll physisch gesichert sind. Zur Erfüllung der Anforderungen kann Ihnen dormakaba eine umfassende Lösung für alle relevanten Bereiche anbieten.

Weitere Formulare und Dokumente zum Thema "Bekannter Versender" erhalten Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.