Allgemeine Geschäftsbedingungen Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen Training der dormakaba Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen der Gesellschaften der dormakaba Gruppe mit Sitz in Deutschland im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.

1. Anwendungsbereich

Allen Leistungen der nachfolgend genannten Gesellschaften im Rahmen von Trainingsveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde:

  • dormakaba Deutschland GmbH

  • DORMA Hüppe Raumtrennsysteme GmbH

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der das Training anbietenden Gesellschaft (nachfolgend Auftragnehmer) schriftlich bestätigt wurden.

2. Anmeldungen

Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an den vom Auftragnehmer angebotenen Trainings. Zu offenen Trainings (gemäß den Katalogen oder Anzeigen für jeden zugänglich) kann die Anmeldung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das Vertragsverhältnis kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer und entsprechend deren Inhalt zustande. Da die Teilnehmerzahl für die Trainings begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Inhouse-Trainings (d.h. Trainings, die ausschließlich für einen Kunden erbracht werden) sind mit der zentralen Trainingshotline (02333 793-3000) abzustimmen. Das Vertragsverhältnis kommt auch in diesem Fall mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer und entsprechend deren Inhalt zustande.

3. Gebühren / Zahlungsbedingungen

Die Teilnahme an den Trainings ist kostenlos, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts Anderes vermerkt ist. Sofern die Teilnahme kostenpflichtig ist, sind die Trainingsgebühren innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und vor Trainingsbeginn zu entrichten. Ist die Zahlungsfrist überschritten und der Rechnungsbetrag bis Trainingsbeginn nicht auf dem Konto des Auftragsnehmers eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Seminarteilnahme zu verweigern. Alle Trainingsgebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

4. Stornierung / Verlegung / Abbruch

4.1 Stornierungen und Verlegungen müssen stets schriftlich erfolgen. Die terminliche Verlegung einer Schulungsdurchführung wird einer Stornierung gleichgesetzt.

4.2 Kostenpflichtige offene Trainings Kostenpflichtige offene Trainings können bis 45 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung der Anmeldung innerhalb von 45 bis 30 Tagen vor Trainingsbeginn wird dem Kunden eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Trainingskosten berechnet. Im Falle einer kurzfristigeren Stornierung ab 30 Tagen vor Trainingsbeginn oder bei Nichterscheinen des Trainingsteilnehmers wird die volle Gebühr fällig. Der Kunde ist jeweils berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4.3 Kostenpflichtige Inhouse-Trainings Kostenpflichtige Inhouse-Trainings können bis 31 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung der Anmeldung innerhalb von 31 bis 14 Tagen vor Trainingsbeginn wird dem Kunden eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Trainingskosten berechnet. Im Falle einer kurzfristigeren Stornierung ab 13 Tagen vor Trainingsbeginn für Trainings oder bei Nichterscheinen des Trainingsteilnehmers wird die volle Trainingsgebühr fällig. Der Kunde ist jeweils berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4.4 Sollte dem Auftragnehmer durch die Stornierung der Teilnahme an kostenpflichtigen oder kostenlosen Trainings ein Schaden entstanden sein, so ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Im Falle von kostenpflichtigen Trainings wird die Stornierungsgebühr angerechnet.

4.5 Der Abbruch eines begonnenen Trainings durch den Kunden führt nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung von geleisteten Zahlungen.

5. Ausfall / Änderung von Trainings und / oder des Leistungsumfanges

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Trainings aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, zu verschieben oder abzusagen, z. B. bei Nichterreichen der für das Training festgelegten Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten. Im Falle des Ausfalls erhält der Kunde ggf. bereits bezahlte Gebühren zurück. Inhalt und Ablauf des Trainingsprogramms sowie der Einsatz der Trainer können jederzeit geändert werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

6. Urheberrechte

6.1 Alle Trainingsunterlagen (gleich in welcher Form) unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt.

7. Datenschutz

7.1 Die Auftragsabwicklung bei dem Auftragnehmer erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung, und Nutzung der Daten. Der Auftragnehmer behandelt alle gespeicherten Daten oder Informationen über Kunden vertraulich. Sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer folgendermaßen haftet:

  • bei Vorsatz;

  • bei Arglist;

  • bei grober Fahrlässigkeit;

  • im Fall der Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie;

  • wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;

  • wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Der Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es liegt einer der in Ziffer 8.1 spezifizierten Ausnahmefälle vor. Die gesetzliche Beweislast bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ebenso bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.

9. Salvatorische Klausel / Rechtswahl / Gerichtsstand

9.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten.

9.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, gilt: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Rechtsgeschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist der jeweilige Geschäftssitz des Auftragnehmers, und zwar sowohl für Klagen, die von dem Auftragnehmer, als auch für Klagen, die gegen den Auftragnehmer erhoben werden.

(Stand: 01.06.2026)