EU Bauprodukteverordnung
Pflicht zur Erstellung von Leistungserklärungen
Die neue EU-Bauproduktenverordnung wurde bereits am 04.04.2011 veröffentlicht und tritt am 01.07.2013 vollständig in Kraft. Sie wird die Bauproduktenrichtlinie (BPR) aus dem Jahr 1988 ablösen, die in Deutschland durch das Bauproduktengesetz umgesetzt wurde.
Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Erstellung von Leistungserklärung. Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst oder entspricht ein Bauprodukt einer Europäischen Technischen Bewertung, die für dieses ausgestellt wurde, so erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung für das Produkt.
Harmonisierte Normen haben einen Anhang ZA. In diesem Anhang sind die Anforderungen für die CE Kennzeichnung enthalten. Die vorhandenen Zertifizierungen der DORMA Produkte bleiben unverändert.
Für die nachstehenden harmonisierten Normen mit Anhang ZA finden Sie die Leistungserklärungen im Download-Bereich des jeweiligen Produktes bzw. unten stehend gesammelt für alle Produkte.
Harmonisierte Norm | Bsp. für dormakaba Produkte |
EN 1154 Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf | TS 93, ITS 96, TS 73 V, TS 83 |
EN 1155 Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren | ITS 96 FL, TS 99 |
EN 1158 Schließfolgeregler | SR 390, MK 396 |
EN 179 Notausgangstürverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte | SVP 5000 |
EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange | PHA 2000, PHB 3000, PHA 2500 |
EN 12209 mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche | 752-F |
EN 14846 Elektromechanische Schlösser und Schließbleche | SVP 2000, SVP 6000, Fire 447, Smoke 448 |
Leistungserklärungen gesamt (ZIP Download, 77 MB).